Abgeltungssteuer
Die im Jahre 2009 eingeführte Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wird als Abgeltungssteuer bezeichnet. Unabhängig vom Einkommen des Steuerpflichtigen wird sie mit einem Anteil von 25 Prozent berechnet, hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kursgewinne, Zinseinkünfte sowie Dividenden sind von der Abgeltungssteuer betroffen und werden direkt von der Bank abgeführt. Wenn Verluste gemacht werden, können diese angerechnet werden, falls es sich um gleichartige Einkommen handelt. Bewegt sich der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, können Kapitalanleger bei ihrer Einkommensteuer eine Veranlagung ihrer Kapitaleinkünfte beantragen und erhalten den Überschuss zurück.