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Einlagensicherheit

Eine Bank muss Vorkehrungen für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit treffen, dieser Status wird allgemein als Einlagensicherheit bezeichnet. Diese ist in Deutschland auf mehrere Standbeine gestellt. Pro Kunde ist die Sicherung bis zu 20 000 Euro auf 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Zudem gibt es in den Banken weitere Sicherungssysteme, wie die Gründung einer eigenen Einlagensicherheit der Privatbanken. Genossenschaftsbanken und Sparkassen verfügen jeweils über weitere Sicherheitsnetze, die im Falle des Falles einspringen. Alle Banken mit Sitz in Deutschland unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung, ausgenommen sind Zweigniederlassungen ausländischer Institute.




 

 

 

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