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Konto auf Guthabenbasis

Ein Konto auf Guthabenbasis, umgangssprachlich auch Guthabenkonto oder Jedermannkonto, bezeichnet ein Konto, das grundsätzlich jeder eröffnen darf, und bei dem der Kontostand nicht ins negative gehen darf, man darf es also nicht überziehen.

Der Hintergrund eines solchen Kontos auf Guthabenbasis ist, auch denen, denen wegen negativen Schufaeintrags oder Kontopfändung das ursprüngliche Girokonto gesperrt wurde, die Möglichkeit zu bieten, ein Konto zu haben. Oft ist ein eigenes Konto für den Arbeitgeber wichtig, denn viele Arbeitgeber stellen Leute, die kein eigenes Konto haben, garnicht erst ein.

Allerdings kann eine Bank einer Privatperson die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis unter gewissen Umständen verweigern, und zwar dann, wenn dies nicht zumutbar ist. Als Unzumutbarkeit in Zusammenhang mit einem Konto auf Guthabenbasis versteht man zum Beispiel, wenn das Konto zu illegalen Zwecken genutzt wird, der Kunde im Vertrag falsche Angaben macht oder der Kunde seine Verpflichtungen nicht einhält.

Es gibt auch noch weitere guthabenbasierte Kontoformen, so zum Beispiel Spareinlagen.








 

 

 

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