Lastschrift
Eine Sollbuchung, durch welche fällige Beiträge über das Lastschriftverfahren von dem Konto abgebucht werden, ist auch als Lastschrift bekannt. Dabei wird die Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht vom Kontoinhaber selbst veranlasst, sondern geschieht durch die abbuchenden Unternehmen wie üblicherweise Telefon- oder Stromanbieter, denen eine Erlaubnis des Kontoinhabers vorliegen muss. Dieses Verfahren wird hauptsächlich durch eine elektronische Vorrichtung durchgeführt. Der Kontoinhaber kann bei unberechtigt abgezogenen Lastschriften innerhalb von sechs Wochen nach der Buchung diese revidieren und über ihr Bankinstitut die Lastschrift zurück buchen lassen.