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Lastschriftverfahren

Durch das Lastschriftverfahren kann administrativer Aufwand eingespart werden, indem zur Zahlung kommende Abbuchungen direkt vom Konto überwiesen werden. In der Regel kann jeder Kontoinhaber jedem Unternehmen eine Abbuchung der Rechnungen von seinem Konto gestatten. Das Girokonto wird dazu mit der Forderung des Unternehmens belastet. Gegen ungültige Abbuchungen können Verbraucher innerhalb von sechs Wochen nach Abzug zu jeder Zeit ohne Gründe einen Widerspruch einlegen und die Bank benachrichtigen. Der abgebuchte Betrag wird von dem Kreditinstitut anschließend unmittelbar auf dem Konto gut geschrieben und zum Abbuchungsdatum valutiert.







 

 

 

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