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Riester Rente – eine attraktive Geldanlage

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung (Eigenleistung plus staatliche Zulage) und bildet einen wesentlichen Anteil der privaten Altersvorsorge, um auch im Alter den Lebensstandard zu sichern. Generell garantieren die Anbieter der Riester Rente, dass die eingezahlten Beiträge ab dem Rentenalter, jedoch nicht vor dem 60. Lebensjahr, monatlich und lebenslang ausgezahlt werden (Einmalauszahlungen bis zu 30% des verfügbaren Kapitals sind möglich). Nach dem Tod des Versicherten bzw. des Beziehers der Riester Rente erhält der Ehepartner die Rente weiter. Jeder Sparer hat die Möglichkeit, den Vertrag zur Riester Rente ruhen zu lassen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, zu kündigen und für den Wohnungserwerb (Kauf) und  erhaltung finanzielle Mittel zu entnehmen. Jeder Vertrag zur Riester Rente bietet die Möglichkeit, sich gegen Erwerbsunfähigkeit zu versichern, gleiches gilt auch für Hinterbliebene. Die einbezahlten Beiträge bzw. das Guthaben der Riester Rente ist pfändungssicher.


Riester Rente – für wen lohnt sich eine Vertragsabschluss?

Ein Vertragsabschluss für eine Riester Rente lohnt sich als private Altersvorsorge für jeden. Ganz besonders für Familien mit Kindern eignet sich ein Vertrag zur Riester Rente, da sie von den staatlichen Zuschüssen profitieren. Je nach den eingezahlten Beiträgen in die Riester Rente fällt später die lebenslange Rentenzahlung aus. Für Besserverdienende lohnt sich die Riester Rente, da sie damit zusätzliche Steuern sparen können. Alle Arbeitnehmer profitieren mit einem Vertrag zur Riester Rente von den staatlichen Zulagen und den attraktiven Steuervorteilen. Daher sollte man schon sehr früh eine Riester Rente abschließen.


Staatliche Förderung – wer hat Anspruch?

Jeder Vertrag zur Riester Rente, der eine lebenslange Auszahlung ab dem Eintritt in das Rentenalter (ab 60. Lebensjahr) garantiert, wird staatlich gefördert. Zum Personenkreis, der die staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann, gehören alle Arbeitnehmer und Landwirte, die rentenversichert sind, alle Beamten, Amtsträger, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Richter, Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, Empfänger von Lohnersatzleistungen, geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Pflegepersonen, sofern sie nicht erwerbsmäßig tätig sind, versicherungspflichtige Selbstständige und Empfänger von Vorruhestands- und Altersübergangsgeldern.

Ausgenommen von der staatlichen Förderung sind freiwillig Versicherte, Selbstständige (nichtversicherungspflichtig), 400-Euro-Jober (versicherungsfrei), Empfänger von Sozialhilfe ohne versicherungspflichtiges Einkommen, pflichtversicherte, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen tätig sind und Nichterwerbstätige (ausgenommen: Pflege- und Kindererziehungszeiten).


Wie hoch ist die staatliche Förderung der Riester Rente?

Die staatliche Förderung zur Riester Rente besteht aus zwei Teilen: die Altersvorsorgezulage und der steuerliche Sonderausgabenabzug.

Die Altersvorsorgezulage wiederum beinhaltet die Grund- und die Kinderzulage. Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 154,00 Euro und die jährliche Kinderzulage pro Kind 185 Euro (für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300,00 Euro). Voraussetzung, um die volle staatliche Zulage zu erhalten ist, dass mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, minus der zustehenden Zulage, eingezahlt wurden (mind. 60 Euro pro Jahr). Wird zum Beispiel nur zwei Prozent einbezahlt, wird nur die Hälfte der Zulage (einschl. event. Kinderzulagen) gewährt.

Der steuerliche Sonderausgabenabzug erfolgt über die jährliche Einkommenssteuererklärung. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2.100,00 Euro und wirkt sich, entsprechend des Einkommenssteuersatzes, unterschiedlich aus. Für die Geltendmachung des Sonderausgabenabzuges ist der Zulagenantrag, der vom jeweiligen Anbieter ausgestellt wird, erforderlich. Stellt man einen Dauerzulagenantrag erfolgt die Förderung der Zulage automatisch.






 

 

 

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